Überblick
Aufgaben und Tätigkeiten kompakt
Das Berufsfeld der Sprach- und Kulturmittlung entwickelt und verändert sich ständig und umfasst längst mehr als Übersetzen. Es geht jedoch immer darum, Menschen über kulturelle und andere Grenzen hinweg zu verbinden sowie Teilhabe und barrierefreie Kommunikation zu ermöglichen.
Übersetzen ist die Übertragung schriftlicher Texte, im Gegensatz dazu ist das Dolmetschen die Übertragung mündlich vorgetragener Texte.
Berufliche Chancen bieten sich in international agierenden Unternehmen und Organisationen. Im Inland arbeiten Sprachmittlerinnen und Sprachmittler bei Unternehmen, Gerichten, Behörden, der Polizei, in Kommunen, Arztpraxen und Krankenhäusern, also überall dort, wo es um internationale Kommunikation, Teilhabe oder Integration geht.
Viele Kolleginnen und Kollegen arbeiten freiberuflich, wobei in den letzten Jahren die Anzahl der Festangestellten wieder zugenommen hat.
Digitalisierung
Die fortschreitende Digitalisierung der Arbeits- und Berufswelt verändert Aufgabenfelder und Anforderungen. Für Übersetzer/innen eröffnen sich durch neue Technologien, Verfahren oder Systeme neue Möglichkeiten:
- Computer-Aided Translation - CAT(z.B. CAT-Tools einsetzen, um Übersetzungen zu erstellen und eine höhere Qualität und Konsistenz zu erreichen), Translation Management-Systeme, Terminologieverwaltungsysteme
- Digitales Dokumentenmanagement - DMS(z.B. Übersetzungen über DM-Systeme verwalten, archivieren und für Auftraggeber verfügbar machen)
- Natural Language Processing - NLP(z.B. Spracherkennungs-, Verarbeitungs- und Übersetzungssysteme zur Unterstützung des Übersetzungsprozesses heranziehen) wie: Systeme der maschinellen Übersetzung; KI-basierte Werkzeuge
- Cloud-basierte Lösungen
Die Ausbildung im Überblick
Die Staatliche Prüfung befähigt zu anspruchsvollen gemein- und fachsprachlichen Übersetzungs- und / oder Dolmetschleistungen.
Die staatliche Prüfung im Bereich Übersetzen kann abgelegt werden:
a) nach Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen ohne eine vorherige, gesonderte Ausbildung – siehe dazu unten Zugang zur Prüfung.
b) in Bayern als Regelabschluss der sog. „Fachakademien für Sprachen und internationale Kommunikation“ – siehe dazu unten Zugang zur Ausbildung.
Hinweis: ein grundständiger Studiengang im Bereich Übersetzen wie an vielen Hochschulen und Universitäten im Bundesgebiet wird in Bayern nicht angeboten – siehe Übersetzen (grundständig).
c) In anderen Berufsländern bereiten wenige private Schulen oder Anbieter auf die Staatliche Prüfung vor.
Fachliche Anforderungen
Zugang zur Tätigkeit
Neben hervorragenden Sprachkenntnissen sind vertiefte Kenntnisse in den Fachgebieten, eine hohe Auffassungsgabe und Konzentrationsfähigkeit sowie die Bereitschaft, sich in komplexe Sachverhalte einzuarbeiten, unerlässlich.
Zugang zur Prüfung
Voraussetzungen für die Zulassung zur Staatlichen Prüfung für Übersetzer und Übersetzerinnen sind:
- Mittlerer Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss in der zu prüfenden Sprache und
- eine mindestens zweijährige Ausbildung als Übersetzer beziehungsweise Übersetzerin oder
- ein abgeschlossenes einschlägiges Übersetzerstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern oder
- ein abgeschlossenes philologisches Hochschulstudium (Master- oder Diplomabschluss, Erste Staatsprüfung) oder
- eine mindestens dreijährige Berufspraxis (in Vollzeit oder in einem äquivalenten Zeitraum in Teilzeit) als Übersetzer beziehungsweise Übersetzerin
- bei einer anderen Muttersprache als Deutsch Deutschkenntnisse auf dem Niveau C2 des GER.
Quelle: Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 17.12.2020
Zugang zur Ausbildung
Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung an der Fachakademie mit Regelabschluss Staatliche Prüfung sind:
- die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife oder
- die erfolgreiche Teilnahme an der staatlichen Abschlussprüfung für Fremdsprachenkorrespondenten oder
- ein mittlerer Schulabschluss und ein vom bayerischen Staatsministerium als der staatlichen Abschlussprüfung für Fremdsprachenkorrespondenten gleichwertig anerkannter Abschluss einer einschlägigen, mindestens zweijährigen Berufsausbildung.
Schulische Vorkenntnisse
Für den Zugang zur Fachakademie sind neben muttersprachlichen bzw. vergleichbaren Kenntnissen der deutschen Sprache Sprachkenntnisse in Englisch oder Französisch erforderlich. Weitere Sprachen wie Italienisch, Spanisch, Russisch, Chinesisch oder Türkisch können ggf. auch mit geringen oder keinen Sprachkenntnissen studiert werden.
Auswahlverfahren
Ein Auswahlverfahren findet in der Regel nicht statt.
Anerkennung ausländischer Qualifikationen
Ausländische Qualifikationen können gemäß den rechtlichen Regelungen anerkannt werden.
Persönliche Anforderungen
Interessen
entspricht Übersetzen (grundständig)
Fähigkeiten, Fertigkeiten, Kenntnisse
Mitbringen sollte man in der Regel gute bis sehr gute Kenntnisse der Fremdsprache, die man als Erste Fremdsprache wählen möchte. Wichtig sind auch im Deutschen ein schnelles Textverständnis, ein großer, differenzierter Wortschatz, exakte Formulierungen, Sicherheit in Rechtschreibung, Satzbau und Ausdruck sowie mündliche Sprachgewandtheit.
Ausbildung
Ausbildungsbeschreibung
Ausbildungsinhalte
Während der Ausbildung werden die grundlegenden Methoden des Übersetzens und Einblicke in die Vielfalt von Übersetzungsprozessen und -produkten vermittelt. Da Übersetzer und Übersetzerinnen überwiegend mit Fachtexten arbeiten, gehören Terminologie und Fachkommunikation im gewählten Fachgebiet ebenfalls zu den Grundlagen der Ausbildung. Neben Übersetzungsübungen mit zunehmendem Schwierigkeitsgrad finden Praxisprojekte statt, in denen digitale Werkzeuge und KI bedarfsgerecht eingesetzt werden. Eine Einführung in das Dolmetschen, die auf die Staatliche Prüfung zum Dolmetscher/zur Dolmetscherin vorbereitet, ergänzt die Ausbildung. Da die Absolventen nach der Ausbildung häufig als öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzer und/oder Dolmetscher bei Behörden und Gerichten tätig werden, ist außerdem eine Einführung in die Gerichts- und Behördenterminologie Bestandteil der Ausbildung.
Ausbildungsaufbau
Die Unterrichtszeiten bei privaten Anbietern sind bei diesen zu erfragen. An den Fachakademien findet der Unterricht pro Studienjahr im Umfang von 28-30 Wochenstunden statt. Diese verteilen sich auf die Bereiche Sprachkompetenzen, Translatorische Kompetenzen, Fachkompetenzen, Kulturkompetenzen, Dolmetschkompetenzen, IT- und Medienkompetenzen sowie Projektmanagementkompetenzen. Ein oder mehrere Studienaufenthalte und Praktika im Ausland werden zusätzlich dringend empfohlen, um die eigenen Sprach- und Kulturkompetenzen zu verbessern. Hierfür können u. a. die unterrichtsfreien Zeiten genutzt werden, die sich an den bayerischen Schulferien orientieren.
Ausbildungsdauer
Das Regelstudium an einer bayerischen Fachakademie dauert drei Jahre, der sich ggf. daran anschließende, optionale Bachelorabschluss in der Regel ein Semester. Die Regelstudienzeit bei privaten Anbietern kann davon abweichen.
Ausbildungsvergütung/-kosten
Siehe hierzu die jeweiligen Fachakademien und privaten Anbieter.
Abschlussbezeichnungen
Die Abschlussbezeichnungen der Staatlichen Prüfung (gemäß der Rahmenvereinbarung zur Durchführung und Anerkennung von Prüfungen für Übersetzer und Übersetzerinnen, Dolmetscher und Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache und Dolmetscherinnen für Deutsche Gebärdensprache der KMK) sind:
- „Staatlich geprüfter Übersetzer“ und „Staatlich geprüfte Übersetzerin“,
- „Staatlich geprüfter Dolmetscher“ und „Staatlich geprüfte Dolmetscherin“,
- „Staatlich geprüfter Übersetzer und Dolmetscher“ und „Staatlich geprüfte Übersetzerin und Dolmetscherin“
Die Abschlussbezeichnungen der Staatlichen Prüfung als Regelabschluss der „Fachakademie für Sprachen und Internationale Kommunikation“ in Bayern sind:
- „Staatlich geprüfte Übersetzerin“ oder „Staatlich geprüfter Übersetzer (Bachelor Professional in Übersetzen)“,
- b) „Staatlich geprüfte Dolmetscherin“ oder „Staatlich geprüfter Dolmetscher (Bachelor Professional in Dolmetschen)“,
- c) „Staatlich geprüfte Übersetzerin und Dolmetscherin“ oder „Staatlich geprüfter Übersetzer und Dolmetscher (Bachelor Professional in Übersetzen und Dolmetschen)“
Quelle: FAKO, § 2, Satz 2, Punkt 7
Ausbildungsbedingungen
Ausbildungssituation
Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:
- Lehrveranstaltungen:während des Semesters Lehrveranstaltungen und Übungen besuchen, ggf. auch in Form von Online-Lehrveranstaltungen
- Praktische Übungen: die Arbeit mit Werkzeugen zur computergestützten Übersetzung und zum Terminologiemanagement erlernen; zusätzliche Kurse z. B. zur Lokalisierung oder zur Filmuntertitelung, besuchen; das Vortrags- und Simultandolmetschen mit Konferenztechnik und Dolmetschanlagen kennenlernen
- Eigenständige Arbeit: Lehrveranstaltungen und Übungen vor- und nachbereiten, Referate vorbereiten
- Berufsvorbereitung: Praxisprojekte eigenständig planen und durchführen, Praktika absolvieren (z.B. bei Übersetzungsagenturen), Berufseinstieg vorbereiten
Lernorte
Das Studium findet bei einem privaten Anbieter oder in Bayern an einer Fachakademie statt. In letzterem Fall kann der darauf aufbauende Bachelor an bzw. in Kooperation mit einer Hochschule für Angewandte Wissenschaften abgelegt werden.
Lernorte sind
- an der Ausbildungseinrichtung:
Hörsäle, Seminar- und Übungsräume, Sprach- und Dolmetschlabore, Computerräume, Bibliotheken, Lernplattformen und Online-Lehre - zu Hause (z.B. Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen, Anfertigen von Hausarbeiten; ggf. Teilnahme an Online-Lehrveranstaltungen)
Studium im Ausland
Die Ausbildung kann durch Studienaufenthalte im Ausland ergänzt werden.
Tätigkeit
Arbeitsumfeld
Arbeitsbedingungen
Die Arbeit erfordert hohe Präzision und Zuverlässigkeit. Übersetzerinnen nutzen moderne Technologien wie CAT-Tools und Terminologiedatenbanken, während Dolmetscherinnen mit Notationstechniken und Gedächtnisstrategien arbeiten. Zeitdruck und Anpassung an Kundenanforderungen gehören oft dazu.
Übersetzen bildet die Grundlage der Tätigkeit und umfasst die korrekte, stilistisch angepasste Übertragung von Texten. Übersetzer*innen bearbeiten anspruchsvolle Fachtexte und achten auf sprachliche sowie kulturelle Genauigkeit
Arbeitsgegenstände
Die Arbeitsmaterialien umfassen Texte, Datenbanken, Softwarelösungen wie CAT-Tools, Terminologiedatenbanken und Tools für Qualitätssicherung.
Arbeitsorte
Die Arbeit findet je nach Spezialisierung in Büros, Konferenzräumen, Gerichtssälen, Behörden oder im Homeoffice statt. Mobilität und flexible Einsatzorte sind häufig erforderlich
Typische Branchen
Typische Branchen umfassen Übersetzungs- und Sprachdienstleistungsagenturen, internationale Unternehmen, Gerichte, Behörden, Bildungsinstitutionen, Verlage sowie Medien- und Kulturbereiche.
Berufsbeschreibung
Tätigkeitsinhalte
Das Berufsfeld entwickelt und verändert sich ständig und umfasst längst mehr als „nur“ Übersetzen. Nach wie vor werden Fachtexte oft in Risiko- und Hochrisikobereichen übersetzt, also technische oder medizinische Dokumentationen, Verträge, Geschäftsberichte, Marketinginhalte etc. Zugenommen hat der Bedarf im medialen Bereich, z. B. bei der Untertitelung von Serien, Filmen und Videos. Auch die Entwicklung und Verwendung von digitalen Werkzeugen und von KI wird zunehmend wichtiger.
Berufsbezeichnungen
Die Berufsbezeichnungen entsprechen heute meistens nicht den Abschlussbezeichnungen („staatlich geprüfte/r Übersetzer/in“ etc. oder „Bachelor Übersetzen“). Es werden stattdessen viele die Inhalte der Tätigkeiten beschreibende Bezeichnungen verwendet. Dies gilt sowohl für Stellenausschreibungen als auch für Stellenbezeichnungen. Beispiele hierfür sind: Übersetzer/in, Translation specialist, Referent/in für Mehrsprachigkeit und Übersetzung, Lead Translator, Localization Specialist, Teamleitung im Sprachendienst, Sprachexperte mit Fokus auf Digitalisierung und Sprachtechnologie, Experte für Transkreation und Copywriting, Spezialist für Terminologie-, Daten- und Contentmanagement.
Tätigkeitsfelder
Berufliche Einsatzmöglichkeiten
Die Ausbildung legt die Grundlagen für Tätigkeiten im Bereich des Übersetzens und weiterer sprachmittlerischer Dienstleistungen. Üblich sind u.a. Tätigkeiten in der Technischen Redaktion (Erstellen und Optimieren von Fachtexten), im Terminologiemanagement (strukturiertes Erfassen von Wissensbeständen über terminologische Datenbanken), im internationalen Management, in der öffentlichen Verwaltung und im Bereich der interkulturellen Begegnung. Zusätzliche Aufgabenfelder eröffnen sich im Bereich der Entwicklung und Verwendung digitaler Werkzeuge und von KI.
Kompetenzen
Neben den Sprach- und translatorischen Kompetenzen sind eingehende Kenntnisse des jeweiligen Fachgebiets gefragt, außerdem grundlegende Kommunikations- und Kulturkompetenzen sowie vertiefte IT- und Medienkompetenzen. Für die Abwicklung komplexer Projekte sind Kenntnisse des Projektmanagements unerlässlich.
Arbeitsmarkt
Ausbildungsmarkt
Schulische Ausbildungsangebote
Lediglich in Bayern kann die Vorbereitung auf die Staatliche Prüfung in einer staatlich geregelten Schule, der Fachakademie für Sprachen und interkulturelle Kommunikation, durchgeführt werden. In anderen Bundesländern gibt es private Anbieter, die in eigenen Kursen auf die Staatliche Prüfung vorbereiten.
Arbeits-/Stellenmarkt
Jobangebote
entspricht Übersetzen (grundständig)
Stellenbörsen
entspricht Übersetzen (grundständig)
Verdienst
entspricht Übersetzen (grundständig)
Statistische Daten
Berufe auf einen Blick
entspricht Übersetzen (grundständig)
Beschäftigungsdaten
entspricht Übersetzen (grundständig)
Berufsperspektiven
Berufliche Qualifizierung
Anpassungsqualifizierung
Die Qualifizierung bietet Möglichkeiten, sich an neue Marktanforderungen anzupassen, beispielsweise durch Schulungen in aktuellen Übersetzungstechnologien, Projektmanagement und rechtlichen Rahmenbedingungen. Dadurch können sich die Absolvent*innen kontinuierlich an die sich wandelnden Anforderungen der Sprachdienstleistungsbranche anpassen.
Aufstiegsweiterbildung
Die Ausbildung mit dem Ziel der Staatlichen Übersetzerprüfung bereitet auf eine gehobene Berufslaufbahn vor. Sie bietet eine solide Grundlage für den beruflichen Aufstieg durch einen anschließenden Bachelor- sowie Masterabschluss beispielsweise in den Bereichen Übersetzungswissenschaft, interkulturelle Kommunikation oder internationales Management. Damit können Absolvent*innen leitende Positionen in Übersetzungsagenturen und internationalen Unternehmen übernehmen. Absolvent*innen können sich auch durch Erfahrung, Weiterbildung, Zertifizierung oder Zusatzqualifikationen in Spezialgebieten wie juristische oder technische Übersetzungen weiter spezialisieren und profilieren.
